Ihre Experten für
Steuerberatung und Finanzfragen
Ihre Anliegen als UnternehmerIn sind das Herzstück unserer Arbeit als Steuerberater. Wir bieten in unseren Kanzleien in Innsbruck und Kufstein eine umfassende persönliche Beratung und finden maßgeschneiderte Lösungen für Ihre steuerlichen und Finanzfragen – auch online. Neben der Steuerberatung übernehmen unsere ExpertInnen Aufgaben der Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Lohnverrechnung, Buchhaltung und Bilanzierung.
Über unser Kundenportal haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre Daten hochzuladen. Die wichtigsten Online-Rechner - beispielsweise der Brutto-Netto Rechner für Österreich - geben Ihnen schnell und unverbindlich Auskunft zu Ihren Lohn- und Gehaltskosten.
Die Wirtschaftstreuhandkanzlei Gessler & Co. begleitet Sie seit der Gründung im Jahr 1955 in allen Wirtschafts- und Steuerangelegenheiten – bereits in der dritten Generation. Unsere MitarbeiterInnen an unseren Standorten in Innsbruck und Kufstein betreuen Sie mit Know-how und langjähriger Erfahrung. Bei uns ist Ihr Vertrauen in guten Händen.
Wirtschaftsprüfung in Tirol
Unter Wirtschaftsprüfung versteht man die unabhängige und objektive Überprüfung der Finanzberichterstattung von Unternehmen. Hauptziel ist es, die Richtigkeit von Bilanzen und Jahresabschlüssen zu bestätigen, um so Vertrauen bei Investoren, Banken und der Öffentlichkeit zu schaffen.
Die Prüfung ist stark strukturiert und umfasst Kernbereiche wie:
- Gesetzliche Abschlussprüfung: Kontrolle, ob das Rechnungswesen den gesetzlichen Vorschriften (z.B. nach UGB in Österreich) entspricht
- Freiwillige Prüfungen: Individuelle Überprüfungen, um die Finanzperformance zu verbessern oder die interne Kontrolle zu stärken
- Sonderprüfungen: Begutachtungen bei Firmenkäufen (Due Diligence), Unternehmensbewertungen
Steuerberatung für Betriebe
Wir von Gessler & Co. bieten Ihnen in Kufstein und Innsbruck eine Steuerberatung für Betriebe, die genau auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten ist. Beste Beratung für Unternehmen, professionelle Unterstützung bei Buchhaltung und Lohnverrechnung, termingerechte Lieferung des Jahresabschlusses kombiniert mit innovativen Ideen sorgen für optimale steuerliche Ergebnisse.
Bilanzierung für Gesellschaften
Um ein Unternehmen erfolgreich zu führen, sollte man immer die Bilanzierung im Blick behalten. Diese erlaubt eine umfassende Einschätzung der Wirtschaftlichkeit Ihrer Gesellschaft. Als Bilanzbuchhalter mit langjähriger Erfahrung bieten wir Ihnen eine unabhängige Ermittlung des Ist-Zustandes Ihres Unternehmens.
Effiziente Buchhaltung für erfolgreiche Unternehmen
Buchhaltung ist ein wichtiges Thema, wenn es um die effiziente Führung eines Unternehmens geht. Gessler & Co. bietet Ihnen an den Standorten in Innsbruck und Kufstein geprüfte, hervorragende Finanzbuchhalter, die sich in allen Belangen um die Buchhaltung Ihres Betriebes kümmern. So können Sie Ihre Zeit und Energie für andere unternehmerische Aufgaben nutzen. Einer unserer Schwerpunkte ist dabei die digitale Buchhaltung: Wir begleiten Sie mit unserem Know-How gerne bei der Umstellung auf volldigitalisierte Buchhaltungsprozesse für mehr Effizienz in Ihrem Unternehmen bzw. Handwerksbetrieb.
Unternehmensberatung für
Tiroler Betriebe
Manche Ziele ergeben sich auf dem Weg dorthin. Bei Gessler & Co. bieten wir Ihnen in ganz Tirol eine ausgezeichnete Unternehmensberatung, die Ihnen alle wichtigen Werkzeuge und Strategien aufzeigt, um Ihr bestehendes Unternehmen oder Startup zum wirtschaftlichen Erfolg zu bringen. Wir beraten Sie dabei auch bei der Wahl der optimalen Gesellschaftsform für Ihr Business und begleiten allfällige Umgründungen und Wechsel der Rechtsform für Ihr Unternehmen.
Lohnverrechnung für Betriebe
Personal- und Lohnverrechnung sind im Unternehmen zeitkritische Aufgaben, die kompetent und verlässlich bearbeitet werden sollten. Wir betreuen Betriebe bei allen Aufgaben, die in der Lohnverrechnung anfallen, natürlich unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben. Unser erfahrenes Team betreut unsere Klienten dauerhaft im Bereich der Lohnabrechnung.
News
Abschaffung der kalten Progression - was im Jahr 2023 passiert
Mit der Abschaffung der "kalten Progression" wurde nunmehr einer langjährigen Forderung Rechnung getragen. Im Zuge des Gesetzwerdungsprozesses ("Teuerungs-Entlastungspaket Teil II") sind nun - als Regierungsvorlage Stand Mitte September 2022 - weitere Details bekannt geworden, welche Auswirkungen sich konkret im Jahr 2023 ergeben.
Generell gilt, dass 2/3 der Inflationsrate automatisch angepasst werden und das verbleibende Drittel für zielgerichtete Maßnahmen vorgesehen ist. Für das Jahr 2023 ist eine IHS/WIFO-Studie maßgebend für die auszugleichende Inflation von 5,2 % (Durchschnitt der jährlichen Inflationsrate von Juli 2021 bis Juni 2022). Im Sinne der Bekämpfung der kalten Progression ändern sich folgende (Grenz)Beträge, wodurch es zu steuerlichen Erleichterungen kommt.
Anpassung der Grenzbeträge des Einkommensteuertarifs
| Aktuell | 2023 | Grenzbetrag |
| Bis 11.000 € | Bis 11.693 € | 0 % |
| Über 11.000 bis 18.000 € | Über 11.693 bis 19.134 € | 20 % |
| Über 18.000 bis 31.000 € | Über 19.134 bis 32.075 € | 30 % |
| Über 31.000 bis 60.000 € | Über 32.075 bis 62.080 € | 41 % |
| Über 60.000 bis 90.000 € | Über 62.080 bis 93.120 € | 48 % |
| Über 90.000 € | Über 93.120 € | 50 % |
Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag
| Aktuell | 2023 | |
| Ein Kind | 494 € | 520 € |
| Zwei Kinder | 669 € | 704 € |
| Drei Kinder | 220 € | 232 € |
| Einkommensgrenze Partner jährlich | 6.000 € | 6.312 € |
Unterhaltsabsetzbetrag
| Aktuell | 2023 | |
| Für das erste Kind | 29,20 € | 31 € |
| Für das zweite Kind | 43,80 € | 47 € |
| Für das dritte und jedes weitere Kind | 58,40 € | 62 € |
Verkehrsabsetzbetrag
| Aktuell | 2023 |
| 400 € | 421 € |
| 690 € | 726 € |
| 660 € | 684 € |
| Einschleifgrenzen | |
| 12.200 € | 12.835 € |
| 13.000 € | 13.676 € |
| 16.000 € | 16.832 € |
| 24.500 € | 25.774 € |
Pensionistenabsetzbetrag
| Aktuell | 2023 |
| 825 € | 868 € |
| 1.214 € | 1.278 € |
| Einkommensgrenze erhöhter Pensionistenabsetzbetrag | |
| 2.200 € | 2.315 € |
| Einschleifgrenzen | |
| 19.930 € | 20.967 € |
| 26.500 € | 26.826 € |
| 17.500 € | 18.410 € |
| 25.500 € | 26.826 € |
SV-Rückerstattung
| Aktuell | 2023 | |
| SV-Rückerstattung (Arbeitnehmer) | 400 € | 421 € |
| SV-Rückerstattung (Arbeitnehmer inkl. Pendlerzuschlag) | 500 € | 526 € |
| Zuzüglich SV-Bonus (Arbeitnehmer, wenn Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag zusteht) | 650 € | 684 € |
| SV-Rückerstattung (Pensionisten) | 550 € | 579 € |
Weitere Maßnahmen im Rahmen des Teuerungs-Entlastungspaket Teil II sollen auch zur weiteren Ökologisierung des Steuerrechts beitragen. So sind beispielsweise Zuschüsse des Arbeitgebers bis 200 € pro Jahr für die Nutzung CO2-emissionsfreier Fahrzeuge von der Steuer befreit, wenn diese im Rahmen von Car-Sharing-Plattformen genutzt werden (z.B. Autos, Motorräder, E-Bikes und E-Scooter). Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft werden die für die Pauschalierung vorgesehenen Einheitswert- und Umsatzgrenzen angehoben. Künftig soll demnach eine pauschalierte Gewinnermittlung bei einem Einheitswert von bis zu 165.000 € sowie bei Umsätzen von bis zu 600.000 € (Anhebung der Umsatzgrenze für nichtbuchführungspflichtige Unternehmer hinsichtlich der Anwendung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung) zur Anwendung kommen können. Schließlich soll auch der Dienstgeberbeitrag ab 2023 von 3,9 % auf 3,7 % gesenkt werden.
Teil III des Teuerungs-Entlastungspakets (Einbringung als Regierungsvorlage Mitte September 2022) soll schließlich zur Stärkung der Kaufkraft beitragen, indem die Sozialleistungen jährlich ab 2023 valorisiert werden. Folgende Leistungen werden demnach an die Inflation angepasst:
- Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld;
- Umschulungsgeld;
- Studienbeihilfe und Schülerbeihilfe;
- Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus;
- Familienbeihilfe, Schulstartgeld, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag.
Die finale Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Bild: © Adobe Stock - Stockwerk-Fotodesign
© Gessler & Co. Wirtschaftstreuhand KG | Klienten-Info
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