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Buchhaltung

Übersichtliche und klare Betriebsbuchhaltung für Ihr Unternehmen

Mit dem Service unserer FinanzbuchhalterInnen sind Sie rundum bestens betreut. Die Prüfung der Buchhaltung Ihres Unternehmens stellt üblicherweise einen großen Verwaltungsaufwand dar. Investieren Sie Ihre Zeit in Ihre eigenen Stärken und vertrauen Sie zugleich auf unsere. Wir sind zudem spezialisiert auf die Digitalisierung der Buchhaltung und betreuen Sie bei der Einführung der digitalen Buchhaltungsprozesse umfassend.  

Übermitteln Sie uns Ihre Belege und Rechnungen und wir kümmern uns um die Buchhaltung für Ihr Unternehmen. Wir erledigen die Umsatzsteuervoranmeldung sowie die Berechnungen aller sonstigen periodischen Steuern und Abgaben. Damit können Sie sicher sein, alle buchhalterischen Voraussetzungen für den Erfolg Ihres Unternehmens in kompetente Hände übergeben zu haben.

Im Rahmen unseres Angebots der digitalisierten Buchhaltung nutzen Sie die elektronische Übermittlung und Verarbeitung von Belegen sowie die automatisierte Erfassung von Daten über diverse Schnittstellen (Warenwirtschaft, Fakturierung, Bank). Dazu steht Ihnen die webbasierte Kommunikationsplattform BMD Com zur Verfügung. 

Buchhaltung
in Innsbruck und Kufstein

Das und alle weiteren Details der Buchhaltung bearbeiten wir gerne als kompetenter Partner für Bilanzierung und Buchhaltung in Innsbruck und Kufstein.

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Buchhaltung und Bilanzierung

 

In Österreich gibt es für die allgemeine Buchhaltung keine gesetzliche Übergangsfrist zur Digitalisierung, Sie können jederzeit darauf umstellen. Beachten Sie aber, dass Sie für die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren die Vorgaben der Finanzverwaltungeinhalten müssen.

 

Ein Steuerberater übernimmt die gesamte administrative Finanzlast. Er ordnet, erfasst und verbucht all Ihre Geschäftsbelege (Einnahmen und Ausgaben). Zudem kümmert er sich um gesetzliche Fristen, erstellt fristgerecht die erforderlichen Meldungen für die Behörden und haftet für die fachgerechte Durchführung der Arbeiten.

 

Im Rahmen der Bilanzierung werden Vermögen und Eigen- sowie Fremdkapital eines Unternehmens am Ende des Geschäftsjahres systematisch in einer Bilanz zusammengefasst. Sie ist eine Momentaufnahme der finanziellen Lage und bildet zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) den Jahresabschluss.

 

  • Einzelunternehmer & Personengesellschaften (OG, KG): Sie müssen bilanzieren, wenn Ihr Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren EUR 700.000 übersteigt. Bei einem einmaligen Umsatz von mehr als EUR 1.000.000 tritt die Pflicht sofort im Folgejahr ein.
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, FlexCo): Sind immer und unabhängig von der Umsatzhöhe zur Bilanzierung verpflichtet.
  • Freiwillige Bilanzierung: Kann auch bei kleineren Umsätzen gewählt werden, um z.B. eine transparentere Finanzübersicht zu erreichen.

Für Ihr persönliches
Erstgespräch

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Gemeinsam mit Ihnen finden wir die beste Lösung für Ihre Anliegen.

Marie-Christine Götsch, MSc – unsere Spezialistin für die Digitalisierung der Buchhaltung