Gut beraten in allen Steuerfragen und bei der Betriebsprüfung
Unsere SteuerberaterInnen bieten Ihnen eine individuelle Steuerberatung für eine optimale Entwicklung Ihres Unternehmens. Wir bei Gessler & Co. finden die besten Lösungen – innovative Beratung und kreative Ansätze garantieren Ihnen und Ihrem Betrieb optimale Ergebnisse. Bauen Sie bei der Entwicklung Ihres Unternehmens auf ein starkes Fundament an steuerrechtlicher Expertise und Finanzwissen. Ob bei der Betriebsprüfung durch das Finanzamt, bei Fragen zum Steuerbescheid oder bei sonstigen Abgabenprüfungen, wir kümmern uns um Ihre Interessen.
In unserer Kompetenz als Steuerberatung begleiten wir Sie auch gerne auf Ihrem Weg zur Unternehmensgründung, angefangen beim Businessplan und der Entscheidung für eine Rechtsform. Weiters bieten wir Ihnen eine fachkundige Beratung und Begleitung bei Umgründungen, Verschmelzungen oder Übernahmen an.
Wir unterstützen Sie auch bei anstehenden Betriebsnachfolgen und Betriebsübernahmen. So stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner in allen Fragen ein Unternehmerleben lang zur Seite.
Steuerberatung
in Innsbruck und Kufstein
Zudem ist Gessler & Co Mitglied bei IPG International, einem internationalen Zusammenschluss von selbstständigen WirtschaftsprüferInnen und SteuerberaterInnen. Das ermöglicht uns einen schnellen und detaillierten Informationsaustausch mit PartnerInnen in ganz Europa und Übersee. Damit bietet Gessler & Co. kompetente, internationale Steuerberatung in Tirol, nach nationalen Vorgaben und im europäischen Partner Netzwerk, mit Büros in Innsbruck und Kufstein
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Steuerberatung
Ein Steuerberater verwaltet nicht nur Ihre Zahlen, sondern berät Sie strategisch. Typische Aufgaben umfassen die Erstellung von Steuererklärungen, die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung, den Jahresabschluss sowie die Vertretung vor Behörden inklusive etwaiger Rechtsmittelverfahren.
Ein Unternehmen benötigt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) primär für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU, bei großen Inlandsgeschäften oder wenn auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wird. Sie dient als eindeutiger Identifikationsnachweis für Unternehmen im B2B-Bereich.
Grundsätzlich gilt: Betriebsausgaben sind Aufwendungen oder Ausgaben, die der Absicherung und Erzielung von Einnahmen dienen. Sie müssen betrieblich veranlasst und durch Rechnungen belegbar sein.
Typische Kosten, die in Österreich steuermindernd geltend gemacht werden können, umfassen:
- Raumkosten: Miete, Betriebskosten, Heizung und Strom für das Büro. Ein häusliches Arbeitszimmer ist nur unter strengen gesetzlichen Auflagen absetzbar.
- Arbeitsmittel: Computer, Drucker, Büromaterial, Fachliteratur und Berufsbekleidung (mit Uniformcharakter).
- Reisekosten: Fahrtkosten (Kilometergeld oder tatsächliche Kosten), Hotelübernachtungen und Diäten (Taggelder) für berufliche Reisen.
- Fahrzeuge: Bei beruflicher Nutzung anteilige Kosten für die Anschaffung bzw. das Autoleasing, Treibstoff, Service oder Parkscheine. Wir beraten Sie gerne persönlich für Ihre konkrete Situation.
Dazu haben wir den praktischen Einkommensteuer-Rechner für Sie auf unserer Website.
Dem Unternehmen bzw. dem Arbeitgeber entstehen durch Bike-Leasing-Angebote für Mitarbeitende keine steuerlichen Kosten.
Für ein persönliches
Erstgespräch
kontaktieren Sie unsere ExpertInnen für Steuerberatung.
Gemeinsam mit Ihnen finden sie die beste Lösung für Ihre Anliegen.
Mag. Alexander Gessler
Mag.(FH) Stefan Tasser – unser Spezialist für steuerliche Spezialfragen
Mag. Markus Walisch – unser Spezialist für alle Fragen der Umgründung