Auf die Stärken setzen
Die kompetenten BilanzbuchhalterInnen bei Gessler & Co. unterstützen Sie in allen Bereichen optimal, damit Sie Ihr Unternehmen sicher in die Zukunft führen können. Die Bilanzierung zeigt Ihnen die wirtschaftliche Situation Ihres Betriebes: Wo gibt es in Zusammenhang mit der Handelsbilanz tatsächlich Handlungsbedarf und in welchen Bereichen sind Sie gut aufgestellt?
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss nach nationalen und internationalen Vorschriften zur Rechnungslegung sowie Ihre steuerliche Gewinnermittlung. Auf Basis der Abschlusszahlen bieten wir Ihnen individuelle Auswertungen hinsichtlich Ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Bilanzbuchhaltung in Tirol
- Innsbruck und Kufstein
Dabei beziehen wir Sie bei allen nötigen Gesprächen und Beratungen selbstverständlich mit ein und informieren Sie gründlich und umfassend über alle Schritte. Um im Bereich Bilanzbuchhaltung die bestmögliche Betreuung zu gewährleisten, bieten wir Ihnen in Tirol sowohl in Innsbruck als auch in Kufstein ein ausgezeichnetes Team mit umfassend geschulten MitarbeiterInnen.
Finden Sie Ihre Vorteile und nutzen Sie diese, damit Sie die Zukunft Ihres Unternehmens sicher und nach Ihren Wünschen gestalten können.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Buchhaltung und Bilanzierung
In Österreich gibt es für die allgemeine Buchhaltung keine gesetzliche Übergangsfrist zur Digitalisierung, Sie können jederzeit darauf umstellen. Beachten Sie aber, dass Sie für die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren die Vorgaben der Finanzverwaltungeinhalten müssen.
Ein Steuerberater übernimmt die gesamte administrative Finanzlast. Er ordnet, erfasst und verbucht all Ihre Geschäftsbelege (Einnahmen und Ausgaben). Zudem kümmert er sich um gesetzliche Fristen, erstellt fristgerecht die erforderlichen Meldungen für die Behörden und haftet für die fachgerechte Durchführung der Arbeiten.
Im Rahmen der Bilanzierung werden Vermögen und Eigen- sowie Fremdkapital eines Unternehmens am Ende des Geschäftsjahres systematisch in einer Bilanz zusammengefasst. Sie ist eine Momentaufnahme der finanziellen Lage und bildet zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) den Jahresabschluss.
- Einzelunternehmer & Personengesellschaften (OG, KG): Sie müssen bilanzieren, wenn Ihr Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren EUR 700.000 übersteigt. Bei einem einmaligen Umsatz von mehr als EUR 1.000.000 tritt die Pflicht sofort im Folgejahr ein.
- Kapitalgesellschaften (GmbH, FlexCo): Sind immer und unabhängig von der Umsatzhöhe zur Bilanzierung verpflichtet.
- Freiwillige Bilanzierung: Kann auch bei kleineren Umsätzen gewählt werden, um z.B. eine transparentere Finanzübersicht zu erreichen.
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