Ihre Experten für
Steuerberatung und Finanzfragen
Ihre Anliegen sind das Herzstück unserer Arbeit. Wir bieten eine umfassende persönliche Beratung und finden maßgeschneiderte Lösungen für Ihre steuerlichen und Finanzfragen – auch online.
Über unser Kundenportal haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Daten. Die wichtigsten Online-Rechner - beispielsweise der Brutto-Netto Rechner für Österreich - geben Ihnen schnell und unverbindlich Auskunft zu Ihren Zahlungen.
Die Wirtschaftstreuhandkanzlei Gessler & Co. begleitet Sie seit 1955 in allen Wirtschafts- und Steuerangelegenheiten – bereits in der zweiten Generation. Unsere MitarbeiterInnen betreuen Sie mit Know-how und langjähriger Erfahrung. Bei uns ist Ihr Vertrauen in guten Händen.

Wirtschaftsprüfung
Bei einer Wirtschaftsprüfung bewerten wir Ihr Unternehmen unabhängig und zuverlässig. Als Wirtschaftsprüfer gehört die Abschlussprüfung von Unternehmen gemäß den geltenden Standards im nationalen und internationalen Raum zu unseren Aufgaben, die wir gerne für Sie übernehmen.
Steuerberatung
Wir von Gessler & Co. bieten Ihnen eine Steuerberatung, die genau auf Ihre und die Wünsche und Bedürfnisse Ihres Betriebes zugeschnitten ist. Beste Beratung und innovative Ideen sorgen für optimale Ergebnisse bei der Steuerberatung.


Bilanzierung
Um ein Unternehmen erfolgreich zu führen, sollte man immer die Bilanzierung im Blick behalten. Diese erlaubt eine umfassende Einschätzung der Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebes. Als Bilanzbuchhalter bieten wir Ihnen eine unabhängige Ermittlung des Ist-Zustandes Ihres Unternehmens.
Buchhaltung
Buchhaltung ist ein wichtiges Thema, wenn es um die effiziente Führung eines Unternehmens geht. Gessler & Co. bietet Ihnen hervorragende Finanzbuchhalter, die sich in allen Belangen um die Buchhaltung Ihres Betriebes kümmern. So können Sie Ihre Zeit und Energie für andere Anliegen nutzen.


Unternehmensberatung
Manche Ziele ergeben sich auf dem Weg dorthin. Bei Gessler & Co. bieten wir Ihnen eine ausgezeichnete Unternehmensberatung, die Ihnen alle wichtigen Werkzeuge und Strategien aufzeigt, um Ihr Unternehmen nach vorne zu bringen.
Lohnverrechnung
Lohn- und Personalverrechnung sind wichtige Themen, die kompetent und verlässlich bearbeitet werden sollten. Wir betreuen Ihr Unternehmen bei allen Aufgaben, die in der Lohnverrechnung anfallen, natürlich unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben.

News
Steuerliche Vorhaben der neuen Bundesregierung
Ende Februar hat die neue Bundesregierung ihr Regierungsprogramm (2025-2029) präsentiert. Die steuerlichen Vorhaben und Ziele sind wie erwartet auch von Einsparungen gekennzeichnet - siehe dazu den Beitrag in dieser Ausgabe. Darüber hinaus sind auch Erleichterungen, Vereinfachungen und Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie geplant. Wichtige Aspekte sind nachfolgend im Überblick dargestellt. Die entsprechende gesetzliche Umsetzung bleibt abzuwarten.
Inflationsanpassung beim Einkommensteuertarif - 1/3 wird ausgesetzt
Im Sinne des Ankämpfens gegen die kalte Progression ("stille Steuererhöhung") werden seit 2023 2/3 der Inflationsrate mittels Anpassung der Einkommensteuertarife ausgeglichen. 1/3 der Inflationsrate soll nun ausgesetzt werden. Offen ist, was mit dem dritten Drittel, das grundsätzlich für diskretionäre Maßnahmen reserviert ist, passieren soll.
Ausdehnung der Pauschalierungsmöglichkeiten
Bei der Basispauschalierung sollen ab 2025 die Umsatzgrenze auf 320.000 € und beim pauschalen Betriebsausgabenabsatz von 12 % auf 13,5 % erhöht werden. Eine weitere Steigerung soll ab 2026 erfolgen mittels einer Umsatzgrenze von 420.000 € und einem Betriebsausgabenpauschale von 15 %. Ob auch Änderungen beim pauschalen Betriebsausgabenabsatz von 6 % erfolgen werden und wie mit der geplanten Erhöhung der Vorsteuerpauschalierung verfahren wird, bleibt abzuwarten.
Anpassung der Luxustangente für PKWs
Die Angemessenheitsgrenze soll ab dem Jahr 2027 auf 55.000 € angehoben werden. Der Zielwert von 65.000 € als Angemessenheitsgrenze ist von der budgetären Entwicklung abhängig.
Erhöhung des Gewinnfreibetrags
Der Gewinnfreibetrag soll einheitlich auf 15 % angehoben werden - die maximale Höhe des Gewinnfreibetrags soll (von bisher 33.000 €) auf 55.000 € erhöht werden.
Verbesserungen bei den Abschreibungen
Neue Abschreibungsmöglichkeiten - unter Budgetvorbehalt - sollen geprüft werden, wobei auch bestehende Abschreibungsmöglichkeiten geändert werden können (in punkto Höhe bzw. Dauer/Schnelligkeit).
Betriebsübergaben leichter gemacht
Entsprechend dem Regierungsprogramm soll der Veräußerungsfreibetrag auf 45.000 € angehoben werden (von bisher 7.300 €). Der begünstigende Hälftesteuersatz für außerordentliche Einkünfte soll in Zukunft ohne Einstellung der Erwerbstätigkeit ("Berufsverbot") möglich sein.
Verschärfungen bei Stiftungen
Die Stiftungseingangssteuer und das Stiftungseingangssteueräquivalent werden auf 3,5 % erhöht und die Zwischensteuer auf 27,5 % angehoben, wodurch es zu einer deutlichen Einschränkung der steuerlichen Vorteile von Stiftungen kommt.
Streichung des Klimabonus und Teilkompensation für Pendler
Schon länger ist bekannt, dass der Klimabonus von der neuen Regierung abgeschafft wird. Für 2026 ist eine Teilkompensation für Pendler angedacht, die über das Pendlerpauschale erfolgen könnte. Im Gegenzug soll das Kilometergeld für Fahrräder und Motorräder auf 25 Cent reduziert werden.
Erhöhung der sonstigen Bezüge
Eine Erhöhung des Freibetrags in Höhe von 620 € für sonstige Bezüge (13. und 14. Gehalt) ist laut Regierungsprogramm angedacht.
Absenkung des Dienstgeberbeitrags
Die Senkung der Lohnnebenkosten ist immer ein heißes Thema und somit auch bei der neuen Bundesregierung auf der Agenda. Unter Budgetvorbehalt soll der Dienstgeberbeitrag von aktuell 3,7 % bis Mitte der Legislaturperiode stufenweise auf 0 % gesenkt werden.
Änderungen bei der Grunderwerbsteuer
Eine Reform ist auch bei der Grunderwerbsteuer angedacht, auch mit dem Ziel, eine effektivere Besteuerung im Rahmen von Share Deals zu erreichen und somit Mehreinnahmen zu generieren (durch eine Erhöhung von vermögensbezogenen Verkehrssteuern). Auf der anderen Seite sollen beim ersten Eigentumserwerb sowohl die GrESt als auch staatliche Nebengebühren entfallen (wie bereits bei der Grundbucheintragungsgebühr für Ersterwerbe bis 500.000 €).
Valorisierung der Bundesgebühren
Die geplante Valorisierung der Bundesgebühren (zuletzt wurde diese 2011 durchgeführt) soll nachgeholt werden, woraus eine Erhöhung der Gebühren um über 40 % resultieren würde.
Vereinfachungen bei den Dokumentationspflichten und bei der Belegerteilungspflicht
Das neue Regierungsprogramm sieht Vereinfachungen bei der Registrierkasse und beim Wareneingangsbuch vor (mitunter auch eine Vereinfachung der "Kalte-Hände-Regelung"). Überdies soll die Belegerteilungspflicht bei Käufen bis 35 € entfallen. Dabei soll ein digitaler Beleg als Alternative zum gedruckten Beleg dienen - auf Kundenwunsch muss jedoch ein Papierbeleg ausgedruckt werden.
Nachfolgeregelung zur Bildungskarenz
Wie auch an anderer Stelle in dieser Ausgabe erwähnt, wird die Bildungskarenz in ihrer jetzigen Form eingestellt. Ab 2026 soll jedoch eine Nachfolgeregelung in Kraft treten. Dieses neue Modell legt den Fokus auf geringqualifizierte Personen, erhöht die zu erreichenden ECTS und zielt auf eine stärkere Anwesenheitspflicht ab. Überdies soll die in der Vergangenheit beliebte Kombination aus Elternkarenz und nachfolgender Bildungskarenz nicht mehr möglich sein.
Bild: © Adobe Stock - mrallen
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