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„Gute Beratung ist die Basis von Vertrauen“

Mag. A. Gessler, Steuerberater in Innsbruck und Kufstein

 

Ihre Experten für
Steuerberatung und Finanzfragen

Ihre Anliegen als UnternehmerIn sind das Herzstück unserer Arbeit als Steuerberater. Wir bieten in unseren Kanzleien in Innsbruck und Kufstein eine umfassende persönliche Beratung und finden maßgeschneiderte Lösungen für Ihre steuerlichen und Finanzfragen – auch online. Neben der Steuerberatung übernehmen unsere ExpertInnen Aufgaben der Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Lohnverrechnung, Buchhaltung und Bilanzierung.

Über unser Kundenportal haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre Daten hochzuladen. Die wichtigsten Online-Rechner - beispielsweise der Brutto-Netto Rechner für Österreich - geben Ihnen schnell und unverbindlich Auskunft zu Ihren Lohn- und Gehaltskosten.

 

 

 

 

Die Wirtschaftstreuhandkanzlei Gessler & Co. begleitet Sie seit der Gründung im Jahr 1955 in allen Wirtschafts- und Steuerangelegenheiten – bereits in der dritten Generation. Unsere MitarbeiterInnen an unseren Standorten in Innsbruck und Kufstein betreuen Sie mit Know-how und langjähriger Erfahrung. Bei uns ist Ihr Vertrauen in guten Händen.

Wirtschaftsprüfung in Tirol

Unter Wirtschaftsprüfung versteht man die unabhängige und objektive Überprüfung der Finanzberichterstattung von Unternehmen. Hauptziel ist es, die Richtigkeit von Bilanzen und Jahresabschlüssen zu bestätigen, um so Vertrauen bei Investoren, Banken und der Öffentlichkeit zu schaffen.

Die Prüfung ist stark strukturiert und umfasst Kernbereiche wie:

  • Gesetzliche Abschlussprüfung: Kontrolle, ob das Rechnungswesen den gesetzlichen Vorschriften (z.B. nach UGB in Österreich) entspricht
  • Freiwillige Prüfungen: Individuelle Überprüfungen, um die Finanzperformance zu verbessern oder die interne Kontrolle zu stärken
  • Sonderprüfungen: Begutachtungen bei Firmenkäufen (Due Diligence), Unternehmensbewertungen

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Steuerberatung für Betriebe

Wir von Gessler & Co. bieten Ihnen in Kufstein und Innsbruck eine Steuerberatung für Betriebe, die genau auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten ist. Beste Beratung für Unternehmen, professionelle Unterstützung bei Buchhaltung und Lohnverrechnung, termingerechte Lieferung des Jahresabschlusses kombiniert mit innovativen Ideen sorgen für optimale steuerliche Ergebnisse.

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Bilanzierung für Gesellschaften

Um ein Unternehmen erfolgreich zu führen, sollte man immer die Bilanzierung im Blick behalten. Diese erlaubt eine umfassende Einschätzung der Wirtschaftlichkeit Ihrer Gesellschaft. Als Bilanzbuchhalter mit langjähriger Erfahrung bieten wir Ihnen eine unabhängige Ermittlung des Ist-Zustandes Ihres Unternehmens.

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Effiziente Buchhaltung für erfolgreiche Unternehmen

Buchhaltung ist ein wichtiges Thema, wenn es um die effiziente Führung eines Unternehmens geht. Gessler & Co. bietet Ihnen an den Standorten in Innsbruck und Kufstein geprüfte, hervorragende Finanzbuchhalter, die sich in allen Belangen um die Buchhaltung Ihres Betriebes kümmern. So können Sie Ihre Zeit und Energie für andere unternehmerische Aufgaben nutzen. Einer unserer Schwerpunkte ist dabei die digitale Buchhaltung: Wir begleiten Sie mit unserem Know-How gerne bei der Umstellung auf volldigitalisierte Buchhaltungsprozesse für mehr Effizienz in Ihrem Unternehmen bzw. Handwerksbetrieb.

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Unternehmensberatung für
Tiroler Betriebe

Manche Ziele ergeben sich auf dem Weg dorthin. Bei Gessler & Co. bieten wir Ihnen in ganz Tirol eine ausgezeichnete Unternehmensberatung, die Ihnen alle wichtigen Werkzeuge und Strategien aufzeigt, um Ihr bestehendes Unternehmen oder Startup zum wirtschaftlichen Erfolg zu bringen. Wir beraten Sie dabei auch bei der Wahl der optimalen Gesellschaftsform für Ihr Business und begleiten allfällige Umgründungen und Wechsel der Rechtsform für Ihr Unternehmen.

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Lohnverrechnung für Betriebe

Personal- und Lohnverrechnung sind im Unternehmen zeitkritische Aufgaben, die kompetent und verlässlich bearbeitet werden sollten. Wir betreuen Betriebe bei allen Aufgaben, die in der Lohnverrechnung anfallen, natürlich unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben. Unser erfahrenes Team betreut unsere Klienten dauerhaft im Bereich der Lohnabrechnung.

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News

Trinkgeldregelung - Neuerungen in der Sozialversicherung

Neben der in der Öffentlichkeit regelmäßig diskutierten steuerlichen Behandlung von Trinkgeldern - Trinkgelder sind und bleiben weiterhin steuerfrei (Klarstellungen sind geplant) - ist auch die sozialversicherungsrechtliche Behandlung zu berücksichtigen. Ein Ende Juli eingebrachter Ministerialentwurf sieht hierbei Vereinfachungen vor. Die finale Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Trinkgelder sind in der gesetzlichen Sozialversicherung bei der Beitragsbemessung grundsätzlich als beitragspflichtiges Entgelt zu berücksichtigen. Wie bereits in der Vergangenheit können im Sinne der Verwaltungsvereinfachung Pauschalbeträge für Trinkgelder festgelegt und für die Bemessung der Beiträge in der Sozialversicherung herangezogen werden. Neu ist nunmehr eine bundesweite Vereinheitlichung für einzelne Erwerbszweige - die Pauschalbeträge sollen überdies schrittweise angehoben werden. Betroffen sind Dienstnehmer, die üblicherweise Trinkgelder erhalten sowie jene, die innerbetrieblich an Trinkgeldern beteiligt sind, etwa durch Tronc-Systeme. Die Trinkgeldpauschalierung betrifft hingegen nicht Dienstnehmer in Betrieben, in denen typischerweise kein Trinkgeld gegeben wird (z.B. in Altersheimen).

Die künftig festgesetzten Pauschalbeträge sind Maximalbeträge, weshalb keine nachträglichen Beitragsvorschreibungen in der Sozialversicherung anfallen können, sofern die tatsächliche Trinkgeldsumme höher ausfällt. Umgekehrt können die tatsächlich angefallenen Trinkgelder als Bemessungsgrundlage herangezogen werden, sofern sie nachweislich unter dem Pauschalbetrag liegen.

Für den Hotel- und Gastgewerbebereich, in dem Trinkgelder eine besonders bedeutende Rolle für die Mitarbeiter spielen, ist nachfolgende Staffelung des monatlichen Trinkgeldpauschales (in der Sozialversicherung) vorgesehen.

Monatliche Trinkgeldpauschale im Hotel- und Gastgewerbebereich (2026 - 2028)

Jahr

Mitarbeiter mit Inkasso

Mitarbeiter ohne Inkasso

2026

65 €

45 €

2027

85 €

45 €

2028

100 €

50 €

Eine dazu passende arbeitsrechtliche Änderung sieht mehr Transparenz vor, indem Arbeitnehmer, welche an einem Trinkgeld-Verteilsystem beteiligt sind, am Beginn des Arbeitsverhältnisses über den Aufteilungsschlüssel zu informieren sind. Auf Anfrage sollen Arbeitnehmer auch Auskunft über bargeldlos eingenommene Trinkgelder erhalten, sofern die Trinkgelder nicht ohnedies am selben Abend oder zeitnah verteilt werden.

Bild: © zinkevych - stock.adobe.com

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