Ihre Experten für
Steuerberatung und Finanzfragen
Ihre Anliegen sind das Herzstück unserer Arbeit als Steuerberater. Wir bieten in unseren Kanzleien in Innsbruck und Kufstein eine umfassende persönliche Beratung und finden maßgeschneiderte Lösungen für Ihre steuerlichen und Finanzfragen – auch online.
Über unser Kundenportal haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Daten. Die wichtigsten Online-Rechner - beispielsweise der Brutto-Netto Rechner für Österreich - geben Ihnen schnell und unverbindlich Auskunft zu Ihren Zahlungen.
Die Wirtschaftstreuhandkanzlei Gessler & Co. begleitet Sie seit 1955 in allen Wirtschafts- und Steuerangelegenheiten – bereits in der zweiten Generation. Unsere MitarbeiterInnen in Innsbruck und Kufstein betreuen Sie mit Know-how und langjähriger Erfahrung. Bei uns ist Ihr Vertrauen in guten Händen.
Wirtschaftsprüfung in Tirol
Bei einer Wirtschaftsprüfung bewerten wir Ihr Unternehmen unabhängig und zuverlässig. Als Wirtschaftsprüfer gehört die Abschlussprüfung von Unternehmen gemäß den geltenden Standards im nationalen und internationalen Raum zu unseren Aufgaben, die wir an unseren zwei Standorten in Tirol gerne für Sie übernehmen.
Steuerberatung für Betriebe
Wir von Gessler & Co. bieten Ihnen in Kufstein und Innsbruck eine Steuerberatung für Betriebe, die genau auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten ist. Beste Beratung für Unternehmen und innovative Ideen sorgen für optimale steuerliche Ergebnisse.
Bilanzierung für Gesellschaften
Um ein Unternehmen erfolgreich zu führen, sollte man immer die Bilanzierung im Blick behalten. Diese erlaubt eine umfassende Einschätzung der Wirtschaftlichkeit Ihrer Gesellschaft. Als Bilanzbuchhalter bieten wir Ihnen eine unabhängige Ermittlung des Ist-Zustandes Ihres Unternehmens.
Effiziente Buchhaltung für erfolgreiche Unternehmen
Buchhaltung ist ein wichtiges Thema, wenn es um die effiziente Führung eines Unternehmens geht. Gessler & Co. bietet Ihnen an den Standorten in Innsbruck und Kufstein hervorragende Finanzbuchhalter, die sich in allen Belangen um die Buchhaltung Ihres Betriebes kümmern. So können Sie Ihre Zeit und Energie für andere unternehmerische Aufgaben nutzen.
Unternehmensberatung für
Tiroler Betriebe
Manche Ziele ergeben sich auf dem Weg dorthin. Bei Gessler & Co. bieten wir Ihnen in ganz Tirol eine ausgezeichnete Unternehmensberatung, die Ihnen alle wichtigen Werkzeuge und Strategien aufzeigt, um Ihr bestehendes Unternehmen oder Startup nach vorne zu bringen.
Lohnverrechnung für Betriebe
Personal- und Lohnverrechnung sind im Unternehmen zeitkritische Aufgaben, die kompetent und verlässlich bearbeitet werden sollten. Wir betreuen Tiroler Betriebe bei allen Aufgaben, die in der Lohnverrechnung anfallen, natürlich unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben.
News
Mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie (langfristig)
Anfang Dezember 2025 wurde in einem Ministerratsvortrag ein umfassendes Paket zum Abbau bürokratischer Hürden im Wirtschaftsleben vorgestellt. Es handelt sich dabei um 113 Einzelmaßnahmen unterschiedlichen Umfangs, aufgeteilt auf 10 große Themenblöcke. Ausgewählte geplante Maßnahmen - vor allem in dem Bereich Steuern - werden nachfolgend überblicksmäßig dargestellt - die weitere Umsetzung (und ob die Umsetzung überhaupt gelingt) bleibt abzuwarten.
- Vereinfachung der Arbeitnehmerveranlagung und Lohnverrechnung;
- Vereinheitlichung und Modernisierung des Gebührenrechts mithilfe von Pauschalsätzen. Dabei soll auch das gesamte Verfahren i.Z.m. Gebühren und Verkehrsteuern durch neue Eingabemasken, Kommunikationstools und Schnittstellen modernisiert werden;
- Erhöhung der Meldegrenze gem. § 109a EStG - dadurch soll der damit verbundene administrative Aufwand reduziert werden;
- Die Buchführungsgrenzen im UGB (700.000 bzw. 1 Mio. €) und in der BAO (700.000 €) sollen auf 1 Mio. € bzw. 1,5 Mio. € angehoben werden;
- Einführung eines Aktivierungswahlrechts für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte;
- Vereinfachung der Aufbewahrungsrichtlinien dahingehend, dass die elektronische Archivierung generell möglich sein soll. Papieroriginale sollen nur noch in Ausnahmefällen erforderlich sein;
- Im Bereich der Förderpolitik soll ein One-Stop-Shop geschaffen werden, um Verfahren zu vereinheitlichen;
- Das Ziel "weniger Urkunden" und "digitale Meldebestätigung" soll dadurch erreicht werden, dass etwa Passbehörden digitale Daten mit voller Beweiskraft nutzen können. Staatsbürgerschaftsurkunden sollen nicht mehr vorgelegt werden müssen, wenn die digitale Einsicht möglich ist. Überdies sollen historische Meldebestätigungen künftig digital verfügbar sein, um den Nachweis früherer Wohnsitze ohne Behördengang zu erleichtern;
- Beim Kfz-"Pickerl" sollen die Prüfintervalle von bisher 3:2:1 Jahren auf 4:2:2:2:1 Jahre ausgedehnt werden. Die fünfjährige Aufbewahrungspflicht für "Pickerl"-Gutachten soll überprüft und gekürzt werden;
- Stichwort Genehmigungen: hierbei sollen "Sachverständigenpools" zu kürzeren Verfahrensdauern in Genehmigungsverfahren beitragen. Genehmigungsfreie Betriebsanlagen sollen weiterhin ohne Einschränkungen bleiben. Überdies soll sichergestellt werden, dass PV-Anlagen und E-Ladestationen rasch und genehmigungsfrei ausgebaut werden können;
- Die Gewerbeanmeldung wird durch die Einführung von "GISA Express" - schnelle Verfahren - ab 1.1.2026 vollständig digitalisiert;
- Fremdsprachige Urkunden werden im Firmenbuchverfahren erleichtert zugelassen. Überdies wird die digitale EU-Gesellschaftsbescheinigung eingeführt.
Bild: © Adobe Stock - Suelzengenappel
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