Februar 2023
Kurz-Info: Vorübergehende Verlängerung der Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
Zum Jahresende 2022 hin wurde vom Nationalrat beschlossen, die bestehenden Erleichterungen bzgl. der Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für den Jahresabschluss bis Juni 2023 zu verlängern. Folglich verlängert sich die Offenlegungsfrist (Einreichung beim Firmenbuch) für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag vor dem 1. Juli 2022 von 9 auf 12 Monate.
Für Bilanzstichtage nach dem 30.06.2022 aber vor dem 31.10.2022 kommt nach dem Vorbild der bisherigen Regelung eine einschleifende Fristverkürzung zur Anwendung.
Bild: © Adobe Stock - Friedberg
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© Gessler & Co. Wirtschaftstreuhand KG | Klienten-Info
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