Vorbereitung auf das NaBeG - Wir empfehlen damit jetzt zu starten
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die EU eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen spezifiziert, die im Gemeinschaftsraum tätig sind. Diese Berichterstattung wird seit dem Geschäftsjahr 2024 für Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen, verpflichtend. Bis zum Geschäftsjahr 2026 wird sie schrittweise auch für alle anderen Großunternehmen und KMUs relevant.
In Österreich hätte diese Richtlinie durch die Verabschiedung des Nachhaltigkeitsberichterstattungsgesetzes (NaBeG) bereits im Juli 2024 umgesetzt werden sollen. Da dies jedoch bislang nicht geschehen ist, sind die betroffenen Unternehmen aktuell mit Rechtsunsicherheit in der konkreten Anwendung konfrontiert.
Die Nachhaltigkeitsberichte müssen jedenfalls gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt werden, umfassen div. Umwelt-, Sozial-, sowie Nachhaltigkeitsbelange und müssen von einem unabhängigen Dritten geprüft werden.
Wir empfehlen allen Unternehmen dringend, bereits jetzt mit der Planung für die Datensammlung und Berichtserstellung zu starten, um den erforderlichen Aufwand frühzeitig zu minimieren. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei gerne
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